Arbeitsrecht & Urlaubsanspruch
Ihre Rechte als Arbeitnehmer mit Behinderung
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Sie besondere Rechte, die auch Ihren Urlaubsanspruch betreffen. Hier erfahren Sie alles über Zusatzurlaub, Freistellungen und Ihre Rechte am Arbeitsplatz.
Von 5 Tagen Zusatzurlaub bis zu besonderen Schutzrechten - nutzen Sie Ihre Ansprüche für mehr Erholung und bessere Arbeitsbedingungen.
Besondere Rechte im Arbeitsleben
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Sie besondere Rechte, die auch Ihren Urlaubsanspruch betreffen. Hier erfahren Sie alles über Zusatzurlaub, Freistellungen und Ihre Rechte am Arbeitsplatz.
5 Tage Zusatzurlaub
Bei Schwerbehinderung (GdB ab 50) pro Jahr bei 5-Tage-Woche
Besonderer Kündigungsschutz
Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
Freistellung für Reha
Mit Lohnfortzahlung für medizinische Maßnahmen
Der Zusatzurlaub im Detail
Anspruchsvoraussetzungen
- Schwerbehinderung: GdB von mindestens 50
- Gleichstellung: Kein Anspruch bei Gleichstellung (GdB 30-40)
- Arbeitsverhältnis: Gilt für alle Arbeitnehmer
- Wartezeit: Keine - Anspruch ab dem ersten Tag
Berechnung des Zusatzurlaubs
Arbeitstage/Woche | Zusatzurlaubstage/Jahr |
---|---|
5 Tage | 5 Tage |
4 Tage | 4 Tage |
3 Tage | 3 Tage |
2 Tage | 2 Tage |
1 Tag | 1 Tag |
Bei unregelmäßiger Arbeitszeit: Durchschnitt der letzten 13 Wochen
Wichtige Regelungen
- Teilurlaub: Bei unterjhrigem Ein-/Austritt anteilig (1/12 pro Monat)
- Rundung: Bruchteile von 0,5 und mehr werden aufgerundet
- Übertragung: Wie normaler Urlaub bis 31.3. des Folgejahres
- Abgeltung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld
- Verfall: Ohne rechtzeitige Geltendmachung möglich
Weitere Freistellungsansprüche
Medizinische Rehabilitation
Stationäre Reha-Maßnahmen
- Volle Lohnfortzahlung für 6 Wochen
- Danach Übergangsgeld von der Rentenversicherung
- Kündigungsschutz während der Maßnahme
- Keine Anrechnung auf Erholungsurlaub
Ambulante Rehabilitation
- Freistellung für Behandlungstermine
- Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- Fahrtkostenübernahme möglich
Kur mit Kind
- Mutter/Vater-Kind-Kuren
- Bei Behinderung des Kindes verlängerte Dauer
- Lohnfortzahlung oder Krankengeld
- Alle 4 Jahre Anspruch (bei Bedarf früher)
Arztbesuche
- Notwendige Arztbesuche während der Arbeitszeit
- Bezahlte Freistellung bei Unvermeidbarkeit
- Regelmäßige Behandlungen einplanbar
- Nachweispflicht gegenüber Arbeitgeber
Arbeitsplatzgestaltung und Reisen
Dienstreisen mit Behinderung
Ihre Rechte bei Dienstreisen
- Barrierefreie Unterkünfte: Arbeitgeber muss geeignete Hotels buchen
- Angepasste Reisemittel: Z.B. Mietwagen statt ÖPNV wenn nötig
- Begleitperson: Kostenübernahme wenn erforderlich
- Längere Reisezeiten: Anerkennung als Arbeitszeit
- Verweigerungsrecht: Bei unzumutbaren Bedingungen
Homeoffice und Telearbeit
- Anspruch auf Prüfung von Homeoffice-Möglichkeiten
- Behinderungsgerechte Ausstattung des Heimarbeitsplatzes
- Kostenübernahme durch Integrationsamt möglich
- Reduzierung von Dienstreisen durch Videokonferenzen
Finanzielle Unterstützung
Zuschüsse für Urlaub und Erholung
Erholungsbeihilfen
- Viele Arbeitgeber gewähren Erholungsbeihilfen
- Höhere Sätze bei Schwerbehinderung möglich
- Steuerfreie Zuschüsse bis 156€/Jahr
- Tarifvertragliche Regelungen prüfen
Urlaubsgeld
- Kein gesetzlicher Anspruch, aber oft tariflich
- Zusatzurlaub erhöht oft das Urlaubsgeld
- Anteilig auch bei Teilzeit
- Sonderzahlungen für Reha-Aufenthalte
Betriebliche Zusatzleistungen
- Firmeneigene Ferienwohnungen (barrierefrei)
- Zuschsse zu barrierefreien Reisen
- Sonderkonditionen bei Reiseveranstaltern
- Betriebliche Erholungseinrichtungen
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Ihre Interessenvertretung im Betrieb
Die Schwerbehindertenvertretung ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeit und Behinderung:
Beratung
- Zu Urlaubsansprüchen
- Bei Problemen mit Vorgesetzten
- Über Fördermöglichkeiten
- Zu Arbeitsplatzanpassungen
Unterstützung
- Bei Anträgen und Formularen
- In Gesprächen mit dem Arbeitgeber
- Bei Konflikten
- Mit Behörden
Vertretung
- Teilnahme an Personalgespchen
- Mitwirkung bei Kündigungen
- Kontrolle der Einhaltung von Rechten
- Initiative für Verbesserungen
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Grundsätzlich besteht keine Mitteilungspflicht. Ausnahmen:
- Wenn die Behinderung die Arbeitsleistung beeinträchtigt
- Bei Gefährdung von Kollegen oder Dritten
- Nach 6 Monaten für Kündigungsschutz
- Für Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Nein, der Zusatzurlaub ist gesetzlich garantiert und kann nicht:
- Durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden
- Mit anderem Urlaub verrechnet werden
- Bei Krankheit gekürzt werden
- Als Ausgleich für andere Leistungen dienen
Bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung:
- Zusatzurlaub ab Antragstellung beim Versorgungsamt
- Nicht für Jahre vor Antragstellung
- Nachgewährung für laufendes Jahr möglich
- Abgeltung in Geld wenn Urlaub nicht mehr möglich
Ja, der Anspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag. Aber:
- Voller Jahresanspruch erst nach 6 Monaten
- Vorher 1/12 pro Beschäftigungsmonat
- Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten
- Mitteilung der Behinderung empfehlenswert
Musterschreiben
Antrag auf Zusatzurlaub
[Ihr Name] [Abteilung] [Empfänger/Personalabteilung] [Datum] Antrag auf Gewährung von Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Gewährung des gesetzlichen Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen. Mir wurde mit Bescheid vom [Datum] vom Versorgungsamt [Ort] ein Grad der Behinderung (GdB) von [Zahl] festgestellt. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises füge ich bei. Gemäß § 208 SGB IX habe ich bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr. [Bei rückwirkender Feststellung:] Da die Schwerbehinderung rückwirkend ab [Datum] festgestellt wurde, bitte ich um Nachgewährung des Zusatzurlaubs für das laufende Jahr. Ich bitte um schriftliche Bestätigung und Anpassung meines Urlaubskontos. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlage: Kopie Schwerbehindertenausweis
Weiterführende Informationen
Wichtige Anlaufstellen
Beauftragte der Bundesregierung
Für die Belange von Menschen mit Behinderungen
www.behindertenbeauftragter.deFragen zu Ihren Arbeitsrechten?
Unsere Experten beraten Sie zu Urlaubsansprüchen und Rechten am Arbeitsplatz.
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