Arbeitsrecht & Urlaubsanspruch

Ihre Rechte als Arbeitnehmer mit Behinderung

Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Sie besondere Rechte, die auch Ihren Urlaubsanspruch betreffen. Hier erfahren Sie alles über Zusatzurlaub, Freistellungen und Ihre Rechte am Arbeitsplatz.

Von 5 Tagen Zusatzurlaub bis zu besonderen Schutzrechten - nutzen Sie Ihre Ansprüche für mehr Erholung und bessere Arbeitsbedingungen.

Besondere Rechte im Arbeitsleben

Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Sie besondere Rechte, die auch Ihren Urlaubsanspruch betreffen. Hier erfahren Sie alles über Zusatzurlaub, Freistellungen und Ihre Rechte am Arbeitsplatz.

5 Tage Zusatzurlaub

Bei Schwerbehinderung (GdB ab 50) pro Jahr bei 5-Tage-Woche

Besonderer Kündigungsschutz

Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich

Freistellung für Reha

Mit Lohnfortzahlung für medizinische Maßnahmen

Der Zusatzurlaub im Detail

Anspruchsvoraussetzungen

  • Schwerbehinderung: GdB von mindestens 50
  • Gleichstellung: Kein Anspruch bei Gleichstellung (GdB 30-40)
  • Arbeitsverhältnis: Gilt für alle Arbeitnehmer
  • Wartezeit: Keine - Anspruch ab dem ersten Tag

Berechnung des Zusatzurlaubs

Arbeitstage/WocheZusatzurlaubstage/Jahr
5 Tage5 Tage
4 Tage4 Tage
3 Tage3 Tage
2 Tage2 Tage
1 Tag1 Tag

Bei unregelmäßiger Arbeitszeit: Durchschnitt der letzten 13 Wochen

Wichtige Regelungen

  • Teilurlaub: Bei unterjhrigem Ein-/Austritt anteilig (1/12 pro Monat)
  • Rundung: Bruchteile von 0,5 und mehr werden aufgerundet
  • Übertragung: Wie normaler Urlaub bis 31.3. des Folgejahres
  • Abgeltung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld
  • Verfall: Ohne rechtzeitige Geltendmachung möglich

Weitere Freistellungsansprüche

Medizinische Rehabilitation

Stationäre Reha-Maßnahmen

  • Volle Lohnfortzahlung für 6 Wochen
  • Danach Übergangsgeld von der Rentenversicherung
  • Kündigungsschutz während der Maßnahme
  • Keine Anrechnung auf Erholungsurlaub

Ambulante Rehabilitation

  • Freistellung für Behandlungstermine
  • Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Fahrtkostenübernahme möglich

Kur mit Kind

  • Mutter/Vater-Kind-Kuren
  • Bei Behinderung des Kindes verlängerte Dauer
  • Lohnfortzahlung oder Krankengeld
  • Alle 4 Jahre Anspruch (bei Bedarf früher)

Arztbesuche

  • Notwendige Arztbesuche während der Arbeitszeit
  • Bezahlte Freistellung bei Unvermeidbarkeit
  • Regelmäßige Behandlungen einplanbar
  • Nachweispflicht gegenüber Arbeitgeber

Arbeitsplatzgestaltung und Reisen

Dienstreisen mit Behinderung

Ihre Rechte bei Dienstreisen

  • Barrierefreie Unterkünfte: Arbeitgeber muss geeignete Hotels buchen
  • Angepasste Reisemittel: Z.B. Mietwagen statt ÖPNV wenn nötig
  • Begleitperson: Kostenübernahme wenn erforderlich
  • Längere Reisezeiten: Anerkennung als Arbeitszeit
  • Verweigerungsrecht: Bei unzumutbaren Bedingungen

Homeoffice und Telearbeit

  • Anspruch auf Prüfung von Homeoffice-Möglichkeiten
  • Behinderungsgerechte Ausstattung des Heimarbeitsplatzes
  • Kostenübernahme durch Integrationsamt möglich
  • Reduzierung von Dienstreisen durch Videokonferenzen

Finanzielle Unterstützung

Zuschüsse für Urlaub und Erholung

Erholungsbeihilfen

  • Viele Arbeitgeber gewähren Erholungsbeihilfen
  • Höhere Sätze bei Schwerbehinderung möglich
  • Steuerfreie Zuschüsse bis 156€/Jahr
  • Tarifvertragliche Regelungen prüfen

Urlaubsgeld

  • Kein gesetzlicher Anspruch, aber oft tariflich
  • Zusatzurlaub erhöht oft das Urlaubsgeld
  • Anteilig auch bei Teilzeit
  • Sonderzahlungen für Reha-Aufenthalte

Betriebliche Zusatzleistungen

  • Firmeneigene Ferienwohnungen (barrierefrei)
  • Zuschsse zu barrierefreien Reisen
  • Sonderkonditionen bei Reiseveranstaltern
  • Betriebliche Erholungseinrichtungen

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Ihre Interessenvertretung im Betrieb

Die Schwerbehindertenvertretung ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeit und Behinderung:

Beratung

  • Zu Urlaubsansprüchen
  • Bei Problemen mit Vorgesetzten
  • Über Fördermöglichkeiten
  • Zu Arbeitsplatzanpassungen

Unterstützung

  • Bei Anträgen und Formularen
  • In Gesprächen mit dem Arbeitgeber
  • Bei Konflikten
  • Mit Behörden

Vertretung

  • Teilnahme an Personalgespchen
  • Mitwirkung bei Kündigungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Rechten
  • Initiative für Verbesserungen

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Grundsätzlich besteht keine Mitteilungspflicht. Ausnahmen:

  • Wenn die Behinderung die Arbeitsleistung beeinträchtigt
  • Bei Gefährdung von Kollegen oder Dritten
  • Nach 6 Monaten für Kündigungsschutz
  • Für Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Nein, der Zusatzurlaub ist gesetzlich garantiert und kann nicht:

  • Durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden
  • Mit anderem Urlaub verrechnet werden
  • Bei Krankheit gekürzt werden
  • Als Ausgleich für andere Leistungen dienen

Bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung:

  • Zusatzurlaub ab Antragstellung beim Versorgungsamt
  • Nicht für Jahre vor Antragstellung
  • Nachgewährung für laufendes Jahr möglich
  • Abgeltung in Geld wenn Urlaub nicht mehr möglich

Ja, der Anspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag. Aber:

  • Voller Jahresanspruch erst nach 6 Monaten
  • Vorher 1/12 pro Beschäftigungsmonat
  • Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten
  • Mitteilung der Behinderung empfehlenswert

Musterschreiben

Antrag auf Zusatzurlaub

[Ihr Name]
[Abteilung]

[Empfänger/Personalabteilung]
[Datum]

Antrag auf Gewährung von Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Gewährung des gesetzlichen Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.

Mir wurde mit Bescheid vom [Datum] vom Versorgungsamt [Ort] ein Grad der Behinderung (GdB) von [Zahl] festgestellt. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises füge ich bei.

Gemäß § 208 SGB IX habe ich bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr.

[Bei rückwirkender Feststellung:]
Da die Schwerbehinderung rückwirkend ab [Datum] festgestellt wurde, bitte ich um Nachgewährung des Zusatzurlaubs für das laufende Jahr.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung und Anpassung meines Urlaubskontos.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlage: Kopie Schwerbehindertenausweis
                        

Weiterführende Informationen

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