Flugreise mit Behinderung
Leider gibt es für Menschen mit Behinderung bei Flugreisen - hier spricht man international von PRM, People with Reduced Mobility - nicht dieselben Vergünstigungen wie im Öffentlichen Nahverkehr oder bei der Bahn. Dei Behinderten selbst und fast immer auch die Begleitpersonen zahlen den normalen Ticketpreis. Allerdings sind Flughäfen und Fluggesellschaften nicht nur verpflichtet, behinderte Menschen zu befördern sondern auch Ihnen bei ihrer Flugreise zu helfen. Diese Hilfe besteht darin, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben muss, die beim Ein- und Aussteigen, beim Transport von Gepäck oder beim Gang zur Toilette behilflich sind. Sie werden also vom Check-In bis zur Ankunft am Zielflughafen von der Airline und/oder dem Flughafenpersonal betreut. Dieses wird den Fluglinien durch eine EU-Verordnung, also innerhalb der EU, vorgeschrieben. Aber auch in vielen anderen Ländern wird es genau so gehandhabt.
Rollstühle, Gehilfen und andere Mobilitätshilfen
Ein weiterer positiver Punkt ist, dass Rollstühle, Gehilfen und andere Mobilitätshilfen grundsätzlich kostenfrei transportiert werden können und auch nicht auf das Freigepäck angerechnet werden. Allerdings müssen Sie fast immer mit dem Gepäck aufgegeben werden, so dass sie den Passagieren während des Fluges und auch auf dem Weg zum Flugzeug nicht zur Verfügung stehen. Für die Strecke von der Gepäckabgabe bis zum Gate gibt es aber meistens Mobilitätshilfen vom Flughafen oder der Fluggesellschaft. In den Flugzeugen gibt es diese nicht oder nur in eingeschränktem Maße. Somit kann es vorkommen, dass behinderte Passagiere während des Fluges ihren Sitz nicht verlassen können.
Medizinisches Gepäck
Medizinisches Gepäck in einem Flugzeug, also Medikamente oder Hilfsmittel, sollten nicht im Reisegepäck verstaut sondern separat verpackt werden, dann werden sie auch kostenlos transportiert und nicht auf das Freigepäck angerechnet. Für das Handgepäck gelten bei notwendigen Medikamenten - dieses muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden - keine Begrenzungen wie bei der Beförderung anderer Flüssigkeiten.
Unbedingt beachten
Der wichtigste Ratschag ist, dass Behinderte sich frühzeitig vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft und unter Umständen auch beim Flughafen melden sollten, damit die Hilfeleistungen dort auch geplant werden können. Auf diese Weise kann das Flugzeug auch eine andere und für die behinderte Person besser zu erreichende Parkposition erhalten, so dass z.B. über eine Brücke geboardet werden kann und kein Transport mit einem Shuttlebus stattfinden muss.
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