Wichtige Reisedokumente für Menschen mit Behinderung
Die richtigen Dokumente können Ihre Reise erheblich erleichtern. Von Vergünstigungen über bevorzugte Behandlung bis zu medizinischer Sicherheit - hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie auf Reisen dabeihaben sollten.
Diese Informationen ergänzen unseren Reiseplanungsratgeber und helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Flugreise oder Bahnreise.
Wichtiger Hinweis
Führen Sie wichtige Dokumente immer in mehrfacher Ausführung mit: Original, Kopie und digitale Version (Foto/Scan auf dem Smartphone).
Der Schwerbehindertenausweis
Vorteile auf Reisen
- Ermäßigungen bei vielen Sehenswürdigkeiten und Museen
- Bevorzugter Einlass ohne Warteschlangen
- Kostenlose Begleitperson bei Merkzeichen B
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Parkvorteile mit entsprechenden Merkzeichen
Internationale Anerkennung
Der deutsche Schwerbehindertenausweis wird in vielen EU-Ländern anerkannt. In manchen Ländern gibt es zusätzliche Vergünstigungen für ausländische Besucher mit Behinderung.
Merkzeichen und ihre Bedeutung
Merkzeichen | Bedeutung | Reisevorteile |
---|---|---|
G | Erheblich gehbehindert | Parkausweis möglich |
aG | Außergewöhnlich gehbehindert | EU-Parkausweis, Behindertenparkplätze |
B | Begleitperson erforderlich | Kostenlose Beförderung der Begleitperson |
Bl | Blind | Führhund kostenlos, spezielle Assistenz |
Gl | Gehörlos | Visuelle Informationen, Gebärdensprache |
Der EU-Parkausweis
Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in vielen weiteren Ländern weltweit. Er ermöglicht das Parken auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
Berechtigte Personen
- Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Merkzeichen Bl (blind)
- Beidseitige Amelie oder Phokomelie
- Vergleichbare Mobilitätseinschränkungen
Gültigkeit
- In allen EU-Ländern anerkannt
- Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
- Viele weitere Länder (USA, Kanada, Australien)
- Lokale Parkregeln beachten
Wichtige Hinweise:
- Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren
- Nur beim Transport der berechtigten Person gültig
- Kopie für Mietwagen bereithalten
- Bei Verlust sofort sperren lassen
Medizinische Bescheinigungen
Ärztliches Attest für Flugreisen
Das MEDIF-Formular (Medical Information Form) oder ein ärztliches Attest kann bei bestimmten Erkrankungen erforderlich sein:
- Ansteckende Krankheiten
- Kürzliche Operationen
- Schwangerschaft ab der 28. Woche
- Sauerstoffbedarf während des Fluges
- Psychische Erkrankungen mit Betreuungsbedarf
Medikamentenbescheinigung
Für die Mitnahme von Medikamenten, besonders bei Betäubungsmitteln oder Spritzen:
- Mehrsprachiges Attest (mindestens Englisch)
- Genaue Medikamentenbezeichnung
- Benötigte Menge für die Reisedauer
- Stempel und Unterschrift des Arztes
- Für Betäubungsmittel: Formular nach § 4 BtMVV
Impfausweis und Gesundheitskarte
- Internationaler Impfausweis (gelb)
- Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Private Auslandskrankenversicherung
- Kontaktdaten behandelnder Ärzte
- Medizinischer Notfallausweis
Spezielle Reisebescheinigungen
Hilfsmittelbescheinigung
Für die Mitnahme von:
- Elektrischen Rollstühlen
- Beatmungsgeräten
- Dialysegeräten
- Sauerstoffkonzentratoren
- Speziellen Batterien
Assistenzhund-Dokumente
- Ausbildungsnachweis
- Gesundheitszeugnis
- Impfnachweis (besonders Tollwut)
- EU-Heimtierausweis
- Einreisebestimmungen des Ziellandes
Praktische Tipps für Ihre Dokumente
Vorbereitung
- Alle Dokumente 3 Monate vor Reise prüfen
- Gültigkeit kontrollieren
- Übersetzungen anfertigen lassen
- Beglaubigungen einholen wenn nötig
- Digitale Kopien erstellen
Aufbewahrung
- Wasserdichte Dokumententasche
- Kopien getrennt aufbewahren
- Cloud-Speicher für digitale Kopien
- Notfallkontakte separat notieren
- Wichtigste Dokumente am Körper tragen
Dokumenten-Checkliste
Vor jeder Reise prüfen:
Nützliche Links und Kontakte
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter:
www.integrationsaemter.de - EU-Parkausweis Informationen:
www.eu-schwerbehinderung.eu - Auswärtiges Amt - Reisehinweise:
www.auswaertiges-amt.de - Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM):
www.bfarm.de