Finanzierung barrierefreier Reisen
Eine Reise mit Behinderung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung - von Krankenkassenleistungen über Stiftungsgelder bis zu steuerlichen Erleichterungen.
Wichtiger Hinweis
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten zu prüfen - oft können erhebliche Teile der Reisekosten übernommen werden.
Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Die wichtigste Finanzierungsquelle für Urlaubsreisen:
- Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (zzgl. 50% des Kurzzeitpflegebudgets = max. 2.418 Euro)
- Ab Pflegegrad 2
- Voraussetzung: 6 Monate häusliche Pflege
- Für Unterkunft, Begleitperson, Pflege
- Auch für Tagesausflüge nutzbar
- Stundenweise oder tageweise abrufbar
So beantragen Sie Verhinderungspflege:
- Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen
- Reiseplanung und Kostenvoranschlag einreichen
- Genehmigung abwarten (ca. 2-4 Wochen)
- Nach der Reise: Belege einreichen
Weitere Kassenleistungen
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
- Bis zu 1.774 Euro pro Jahr
- Für Pflege in Einrichtungen
- Kombinierbar mit Verhinderungspflege
- Ideal für Reha-Aufenthalte
Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)
- 125 Euro monatlich
- Für Betreuung und Aktivierung
- Auch für Reisebegleitung nutzbar
- Ansparen bis zu 1 Jahr möglich
Hilfsmittel auf Reisen
- Rollstuhl-Zweitversorgung
- Reise-Pflegebett
- Mobile Hilfsmittel
- Ärztliche Verordnung nötig
Fahrkosten
- Bei medizinisch notwendigen Fahrten
- Zu Reha-Maßnahmen
- Dialysefahrten im Urlaub
- Vorherige Genehmigung erforderlich
Eingliederungshilfe
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) können Reisen als Teilhabeleistung gefördert werden:
- Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung
- Bildungsreisen und Kulturfahrten
- Sportfreizeiten
- Individuelle Urlaubsassistenz
- Einkommens- und vermögensabhängig
Zuständige Stellen:
- Sozialamt (Eingliederungshilfe)
- Jugendamt (bei Kindern)
- Überörtliche Sozialhilfeträger
Stiftungen und Förderer
Wichtige Stiftungen für Reiseförderung
Aktion Mensch
Fördert inklusive Ferienfreizeiten und barrierefreie Reiseprojekte
www.aktion-mensch.de
Nathalie-Todenhöfer-Stiftung
Unterstützt Familien mit schwerbehinderten Kindern bei Urlaubsreisen
www.nathalie-todenhoefer-stiftung.de
Stiftung Prävent
Bezuschusst Erholungsaufenthalte für chronisch kranke Menschen
www.stiftung-praevent.de
Herzenswünsche e.V.
Erfüllt Reisewünsche schwer kranker Kinder
www.herzenswuensche.de
Tipps für Stiftungsanträge:
- Persönliche Situation ausführlich schildern
- Reiseziel und -zweck begründen
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Andere Finanzierungsquellen angeben
- Frühzeitig beantragen (3-6 Monate vorher)
Steuerliche Erleichterungen
Außergewöhnliche Belastungen
Reisekosten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden:
Absetzbare Kosten:
- Mehrkosten durch Behinderung
- Begleitperson (bei Merkzeichen B)
- Spezielle Unterkünfte
- Hilfsmittel-Transport
- Kuraufenthalte
Pauschbeträge 2024:
- GdB 20: 384 Euro
- GdB 30-40: 620 Euro
- GdB 50-60: 1.140 Euro
- GdB 70-80: 1.440 Euro
- GdB 90-100: 1.920 Euro
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Sozialverbände
- VdK - Zuschüsse für Mitglieder
- SoVD - Reisebeihilfen
- Lebenshilfe - Ferienfreizeiten
- AWO - Soziale Reiseangebote
- Caritas - Erholungshilfen
Kirchliche Träger
- Diakonie - Familienfreizeiten
- Katholische Kirche - Kurseelsorge
- Kirchengemeinden - Einzelfallhilfe
- Missions-Vereine - Pilgerreisen
Praktische Finanzierungstipps
So maximieren Sie Ihre Förderung
- Kombinieren Sie verschiedene Finanzierungsquellen
- Planen Sie langfristig (6-12 Monate vorher)
- Dokumentieren Sie alle behinderungsbedingten Mehrkosten
- Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein
- Nutzen Sie Beratungsstellen (EUTB, Pflegestützpunkte)
- Führen Sie ein Reisetagebuch für steuerliche Zwecke
- Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf
Wichtiger Hinweis:
Viele Leistungen müssen VOR der Reise beantragt werden. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist oft nicht möglich!
Beratung und Unterstützung
Kostenlose Beratungsstellen
- EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung:
Bundesweite kostenlose Beratung zu allen Teilhabeleistungen
Tel: 0800 9999 0000
www.teilhabeberatung.de - Pflegestützpunkte:
Beratung zu Pflegeleistungen und Verhinderungspflege
In jedem Bundesland vorhanden - Sozialverband VdK:
Rechtsberatung für Mitglieder
Tel: 0800 84 84 111
www.vdk.de - Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter:
Reiseberatung und Finanzierungstipps
Tel: 06294 4281-0
www.bsk-ev.org
Checkliste Reisefinanzierung
Schritt für Schritt zur Finanzierung:
Nützliche Links
- Bundesministerium für Gesundheit - Pflegeleistungen:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege - Stiftungssuche des Bundesverbands Deutscher Stiftungen:
www.stiftungen.org/stiftungssuche - Familienratgeber - Finanzielle Hilfen:
www.familienratgeber.de - Reiserecht für Menschen mit Behinderung:
www.reiserecht-ratgeber.de