Finanzierung barrierefreier Reisen

Eine Reise mit Behinderung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung - von Krankenkassenleistungen über Stiftungsgelder bis zu steuerlichen Erleichterungen.

Wichtiger Hinweis

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten zu prüfen - oft können erhebliche Teile der Reisekosten übernommen werden.

Leistungen der Kranken- und Pflegekassen

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Die wichtigste Finanzierungsquelle für Urlaubsreisen:

  • Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (zzgl. 50% des Kurzzeitpflegebudgets = max. 2.418 Euro)
  • Ab Pflegegrad 2
  • Voraussetzung: 6 Monate häusliche Pflege
  • Für Unterkunft, Begleitperson, Pflege
  • Auch für Tagesausflüge nutzbar
  • Stundenweise oder tageweise abrufbar

So beantragen Sie Verhinderungspflege:

  1. Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen
  2. Reiseplanung und Kostenvoranschlag einreichen
  3. Genehmigung abwarten (ca. 2-4 Wochen)
  4. Nach der Reise: Belege einreichen

Weitere Kassenleistungen

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

  • Bis zu 1.774 Euro pro Jahr
  • Für Pflege in Einrichtungen
  • Kombinierbar mit Verhinderungspflege
  • Ideal für Reha-Aufenthalte

Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)

  • 125 Euro monatlich
  • Für Betreuung und Aktivierung
  • Auch für Reisebegleitung nutzbar
  • Ansparen bis zu 1 Jahr möglich

Hilfsmittel auf Reisen

  • Rollstuhl-Zweitversorgung
  • Reise-Pflegebett
  • Mobile Hilfsmittel
  • Ärztliche Verordnung nötig

Fahrkosten

  • Bei medizinisch notwendigen Fahrten
  • Zu Reha-Maßnahmen
  • Dialysefahrten im Urlaub
  • Vorherige Genehmigung erforderlich

Eingliederungshilfe

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) können Reisen als Teilhabeleistung gefördert werden:

  • Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung
  • Bildungsreisen und Kulturfahrten
  • Sportfreizeiten
  • Individuelle Urlaubsassistenz
  • Einkommens- und vermögensabhängig

Zuständige Stellen:

  • Sozialamt (Eingliederungshilfe)
  • Jugendamt (bei Kindern)
  • Überörtliche Sozialhilfeträger

Stiftungen und Förderer

Wichtige Stiftungen für Reiseförderung

Aktion Mensch

Fördert inklusive Ferienfreizeiten und barrierefreie Reiseprojekte

www.aktion-mensch.de

Nathalie-Todenhöfer-Stiftung

Unterstützt Familien mit schwerbehinderten Kindern bei Urlaubsreisen

www.nathalie-todenhoefer-stiftung.de

Stiftung Prävent

Bezuschusst Erholungsaufenthalte für chronisch kranke Menschen

www.stiftung-praevent.de

Herzenswünsche e.V.

Erfüllt Reisewünsche schwer kranker Kinder

www.herzenswuensche.de

Tipps für Stiftungsanträge:

  • Persönliche Situation ausführlich schildern
  • Reiseziel und -zweck begründen
  • Detaillierte Kostenaufstellung
  • Andere Finanzierungsquellen angeben
  • Frühzeitig beantragen (3-6 Monate vorher)

Steuerliche Erleichterungen

Außergewöhnliche Belastungen

Reisekosten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden:

Absetzbare Kosten:

  • Mehrkosten durch Behinderung
  • Begleitperson (bei Merkzeichen B)
  • Spezielle Unterkünfte
  • Hilfsmittel-Transport
  • Kuraufenthalte

Pauschbeträge 2024:

  • GdB 20: 384 Euro
  • GdB 30-40: 620 Euro
  • GdB 50-60: 1.140 Euro
  • GdB 70-80: 1.440 Euro
  • GdB 90-100: 1.920 Euro

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Sozialverbände

  • VdK - Zuschüsse für Mitglieder
  • SoVD - Reisebeihilfen
  • Lebenshilfe - Ferienfreizeiten
  • AWO - Soziale Reiseangebote
  • Caritas - Erholungshilfen

Kirchliche Träger

  • Diakonie - Familienfreizeiten
  • Katholische Kirche - Kurseelsorge
  • Kirchengemeinden - Einzelfallhilfe
  • Missions-Vereine - Pilgerreisen

Praktische Finanzierungstipps

So maximieren Sie Ihre Förderung

  • Kombinieren Sie verschiedene Finanzierungsquellen
  • Planen Sie langfristig (6-12 Monate vorher)
  • Dokumentieren Sie alle behinderungsbedingten Mehrkosten
  • Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein
  • Nutzen Sie Beratungsstellen (EUTB, Pflegestützpunkte)
  • Führen Sie ein Reisetagebuch für steuerliche Zwecke
  • Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf

Wichtiger Hinweis:

Viele Leistungen müssen VOR der Reise beantragt werden. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist oft nicht möglich!

Beratung und Unterstützung

Kostenlose Beratungsstellen

  • EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung:
    Bundesweite kostenlose Beratung zu allen Teilhabeleistungen
    Tel: 0800 9999 0000
    www.teilhabeberatung.de
  • Pflegestützpunkte:
    Beratung zu Pflegeleistungen und Verhinderungspflege
    In jedem Bundesland vorhanden
  • Sozialverband VdK:
    Rechtsberatung für Mitglieder
    Tel: 0800 84 84 111
    www.vdk.de
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter:
    Reiseberatung und Finanzierungstipps
    Tel: 06294 4281-0
    www.bsk-ev.org

Checkliste Reisefinanzierung

Schritt für Schritt zur Finanzierung:

Nützliche Links